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Informationen über Mineralölsteuererstattung

Für welche Produkte kann eine Mineralölsteuererstattung beantragt werden?

Sie können eine teilweise Erstattung der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff beantragen, der in den folgenden EU-Mitgliedstaaten erworben wurde: Belgien, Deutschland, Slowenien, Spanien, Italien, Kroatien und Ungarn. Voraussetzung ist, dass der Kraftstoff für den Güter- oder Personentransport verwendet wird.

Highway in snowy landscape

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff?

Um Anspruch auf eine teilweise Mineralölsteuererstattung zu haben, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Dieselkraftstoff wurde in einem der folgenden Mitgliedstaaten erworben: Frankreich, Belgien, Slowenien, Ungarn, Italien, Kroatien oder Spanien.
  • Die Bezahlung des Kraftstoffs erfolgte mittels Zahlungskarte – Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
  • Sämtliche erforderlichen Nachweise über den Erwerb von Dieselkraftstoff (Quittungen, Rechnungen oder Tankabrechnungen) liegen vor.
  • Das Betriebsgewicht des Fahrzeugs beträgt mindestens 7,5 Tonnen.
  • Das Transportunternehmen ist in einem EU-Mitgliedstaat registriert.
  • Es bestehen weder Niederlassungen noch eine offizielle Geschäftstätigkeit in den oben genannten Mitgliedstaaten.

Eine Mineralölsteuererstattung ist nur möglich, wenn sämtliche dieser Voraussetzungen erfüllt sind. 

Für welche Mitgliedstaaten ist eine Mineralölsteuererstattung möglich?

Flagge von BEBelgien
Flagge von HRKroatien
Flagge von FRFrankreich
Flagge von HUUngarn
Flagge von ITItalien
Flagge von SISlowenien
Flagge von ESSpanien
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