Um Anspruch auf eine teilweise Mineralölsteuererstattung zu haben, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Der Dieselkraftstoff wurde in einem der folgenden Mitgliedstaaten erworben: Frankreich, Belgien, Slowenien, Ungarn, Italien, Kroatien oder Spanien.
- Die Bezahlung des Kraftstoffs erfolgte mittels Zahlungskarte – Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Sämtliche erforderlichen Nachweise über den Erwerb von Dieselkraftstoff (Quittungen, Rechnungen oder Tankabrechnungen) liegen vor.
- Das Betriebsgewicht des Fahrzeugs beträgt mindestens 7,5 Tonnen.
- Das Transportunternehmen ist in einem EU-Mitgliedstaat registriert.
- Es bestehen weder Niederlassungen noch eine offizielle Geschäftstätigkeit in den oben genannten Mitgliedstaaten.
Eine Mineralölsteuererstattung ist nur möglich, wenn sämtliche dieser Voraussetzungen erfüllt sind.

