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Informationen über Umsatzsteuererstattung

Sind Sie berechtigt, eine Umsatzsteuererstattung zu beantragen?

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der in 31 europäischen Ländern gezahlten Mehrwertsteuer, wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen geschäftlichen und rechtlichen Kriterien erfüllt, die Mehrwertsteuer für geschäftsbezogene Waren oder Dienstleistungen gezahlt wurde und Sie entsprechende Belege vorlegen können.

Business meeting

Ist Ihr Unternehmen für die Zulassung qualifiziert?

Sie können die gesamte oder einen Teil der in 31 europäischen Mitgliedstaaten gezahlten Umsatzsteuer zurückfordern, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Unternehmen entrichtet die Umsatzsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem es registriert ist.
  • Sie haben Waren oder Dienstleistungen in einem der 31 erstattungsfähigen europäischen Mitgliedstaaten erworben.
  • Die Einkäufe stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit.
  • Sie üben in den Mitgliedstaaten, aus denen Sie die Erstattung beantragen, keine gewerbliche Tätigkeit aus.
  • Sie verfügen in diesen Mitgliedstaaten über keine feste Niederlassung.
  • Die Rechnungen und Belege sind auf den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt. 

Die Umsatzsteuer kann erstattet werden für

Dieselkraftstoff
HVO (hydriertes Pflanzenöl)*
Straßenmaut
Fahrzeugreparaturen*
Ersatzteile/Zubehör*
Repräsentationsausgaben*
Hotelübernachtungen*
Bewirtung und Mahlzeiten*
Transportdienstleistungen*
Telekommunikationsdienstleistungen*
Sonstige geschäftsbezogene Dienstleistungen*

* Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaats.

Wie schnell erhalten Sie eine Umsatzsteuererstattung?

Normale Umsatzsteuererstattung

Check iconinnerhalb von 170 Arbeitstagen*

Schnelle Umsatzsteuererstattung

Check iconinnerhalb von 2 Arbeitstagen

* Basierend auf der Erfahrung von Edenred Finance variieren die Bearbeitungszeiten für die Mehrwertsteuererstattung je nach Land. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit etwa 170 Arbeitstage (rund 8 Monate). Die genaue Prüfungsdauer kann je nach nationalen Verwaltungsverfahren, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Komplexität des Antrags variieren.

Welche Mitgliedstaaten sind für die Umsatzsteuererstattung berechtigt?

Flagge von ATÖsterreich
Flagge von BEBelgien
Flagge von BGBulgarien
Flagge von HRKroatien
Flagge von CYZypern
Flagge von CZTschechien
Flagge von DKDänemark
Flagge von EEEstland
Flagge von FIFinnland
Flagge von FRFrankreich
Flagge von DEDeutschland
Flagge von GBGroßbritannien
Flagge von GRGriechenland
Flagge von HUUngarn
Flagge von IEIrland
Flagge von ITItalien
Flagge von LVLettland
Flagge von LILiechtenstein
Flagge von LTLitauen
Flagge von LULuxembourg
Flagge von MTMalta
Flagge von NLNiederlande
Flagge von NONorwegen
Flagge von PLPolen
Flagge von PTPortugal
Flagge von RORumänien
Flagge von SKSlowakei
Flagge von SISlowenien
Flagge von ESSpanien
Flagge von SESchweden
Flagge von CHSchweiz

*Bei der Einreichung eines Antrags auf Umsatzsteuererstattung für einen Zeitraum von weniger als einem Kalenderjahr muss der erstattungsfähige Mindestbetrag pro Mitgliedstaat mindestens 400 € betragen. Betrifft der Antrag ein volles Kalenderjahr, beträgt der Mindestbetrag 50 €.

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