Sie können die gesamte oder einen Teil der in 31 europäischen Mitgliedstaaten gezahlten Umsatzsteuer zurückfordern, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Unternehmen entrichtet die Umsatzsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem es registriert ist.
- Sie haben Waren oder Dienstleistungen in einem der 31 erstattungsfähigen europäischen Mitgliedstaaten erworben.
- Die Einkäufe stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit.
- Sie üben in den Mitgliedstaaten, aus denen Sie die Erstattung beantragen, keine gewerbliche Tätigkeit aus.
- Sie verfügen in diesen Mitgliedstaaten über keine feste Niederlassung.
- Die Rechnungen und Belege sind auf den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt.

