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Spanien Mineralölsteuererstattung

Wenn Ihr Unternehmen im internationalen Güterkraftverkehr tätig ist und in der EU registriert ist, können Sie eine teilweise Erstattung der Mineralölsteuer auf in Spanien erworbenen Dieselkraftstoff beantragen. 

Die Erstattung ist nur möglich, wenn sowohl das Unternehmen als auch die Fahrzeuge im spanischen Steuersystem registriert sind. Die Mineralölsteuer kann ausschließlich ab dem Datum der Registrierungsbestätigung erstattet werden. Bei Bedarf unterstützen unsere Spezialisten Sie beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare. 

Für den Zeitraum vom 22. März 2026 bis zum 30. Juni 2026 ist die Verbrauchsteuer auf gewerblichen Diesel (gasóleo profesional), der in Spanien erworben wurde, nicht erstattungsfähig. Der wirtschaftliche Effekt wird durch eine direkte staatliche Beihilfe in Höhe von 0,20 €/l ersetzt, die über das bestehende Erstattungssystem abgewickelt wird (kein separater Antrag erforderlich). 

Wichtig: Das Leergewicht des Fahrzeugs muss mindestens 7,5 Tonnen betragen.

Landkarte Mineralölsteuererstattung

Wählen Sie das Land aus, aus dem Sie Mineralölsteuern zurückfordern möchten. Informieren Sie sich über die geltenden Erstattungssätze und länderspezifischen Anforderungen.

Mineralölsteuersätze

22.03.2026 - 30.06.2026
0 €/l
01.01.2026 - 21.03.2026
0,049 €/l

*Edenred Finance übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

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